Vorsorgevollmacht
Durch eine Vorsorgevollmacht kann ein volljährige Person eine oder zwei Personen bestimmen, die seinen Willen vertreten, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selber zu regeln.
Dieses kann sich auf die medizinische Behandlung, die Bestimmung des Aufenthaltes, aber auch auf finanzielle Dinge beziehen. Der Bevollmächtigte muss sich bei seinen Entscheidungen an dem mutmaßlichen Willen des Vollmachtgebers orientieren. Eine Patientenverfügung, die darlegt, wie eine medizinische Behandlung in einer derartigen Situation aussehen soll, hilft, diesen Willen zu realisieren und durchzusetzen.
Eine Vorsorgevollmacht ist empfehlenswert für jede(n) über 18 Jahre. Sie braucht die Schriftform, und sie ersetzt in der Regel die Einsetzung eines Betreuers von Amtswegen.
Hilfe bei der Abfassung bekommen Sie im Hospiz-Büro (info@hospiz-leverkusen.de), bei Ärzten und Juristen oder im Internet.
Zum Beispiel unter www.bmj.bund.de/publikationen, www.medizinethik.de, www.hospize.de oder den Seiten der christlichen Kirchen.
Eine Vorsorgemappe mit Texten zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung können Sie zum Preis von 6,- € im Büro kaufen.
Falls Sie von diesem Angebot Gebrauch machen möchten, dann sprechen Sie bitte mit unserem Büro einen Termin ab.